Um seinen ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen die Antragsteller einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit (entfällt bei Nutzung der Tabellen 6 und 7 des Antragsformulars)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
  • ggf. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
  • ggf. sonstige Befähigungsnachweise

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