Wird während der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, sind vor Verbeitragung der hierfür zu beanspruchenden Vergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu ermitteln.
Mehrarbeitsvergütung
Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeit | 2.500 EUR |
80 % des Regelarbeitsentgelts | 2.000 EUR |
Mehrarbeitsvergütung | 500 EUR |
Beitragspflichtige Einnahmen | |
KV/PV/ALV (2.500 EUR + 500 EUR) | 3.000 EUR |
RV (2.500 EUR + 2.000 EUR + 500 EUR) | 5.000 EUR |
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