Wird während der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet, sind vor Verbeitragung der hierfür zu beanspruchenden Vergütung vorrangig die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu ermitteln.

 
Praxis-Beispiel

Mehrarbeitsvergütung

 
Regelarbeitsentgelt für Altersteilzeit 2.500 EUR
80 % des Regelarbeitsentgelts 2.000 EUR
Mehrarbeitsvergütung 500 EUR
Beitragspflichtige Einnahmen  
KV/PV/ALV (2.500 EUR + 500 EUR) 3.000 EUR
RV (2.500 EUR + 2.000 EUR + 500 EUR) 5.000 EUR

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