Arbeitgeber sollten vermeiden, Signalwörter zu verwenden, die eine Bevorzugung jüngerer Bewerber erkennen lassen. Das gilt insbesondere für die Phrase "Young Professionals".[1] Mitunter enthalten Stellenbezeichnungen, die die Position in der Hierarchie des Unternehmens beschreiben, Adjektive wie "Junior Consultant" oder "Senior Consultant". Diese sind regelmäßig unbedenklich, weil sie keine Aussage per se über das Alter der Person formulieren, die die Stelle besetzt.[2] Fügt sich die Bezeichnung der Stelle also in die Unternehmenshierarchie ein und artikuliert objektiv gesehen keine Erwartungshaltung an die sich bewerbende Person, dürfen Arbeitgeber sie verwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge