Ältere Führungskräfte zeichnen sich im Idealfall durch natürliche Autorität, (Führungs-)Erfahrung, Abgeklärtheit, Gelassenheit und die Fähigkeit zum Ausgleich aus. Da sie in der Regel keinen Aufstiegsehrgeiz mehr entwickeln müssen, können sie sich voll der Leitung ihres Verantwortungsbereichs widmen.

Führungskräften wird meist eine längere Führungs- und Leistungsfähigkeit zugetraut als ihren Mitarbeitern. Deshalb enthalten viele Arbeitsverträge für Führungskräfte Ausscheidungsvereinbarungen zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr. Dies gilt vor allem für Vorstände und Geschäftsführer sowie die Ebenen unter der Geschäftsleitung.

 
Praxis-Tipp

Gleitender Übergang in den Ruhestand

In Klein- und Mittelbetrieben bleiben die Chefs oft noch über das so genannte Renteneintrittsalter hinaus aktiv. Das kann zu Problemen führen, insbesondere, wenn ihre Nachkommen zu lange im "Wartestand" ausharren müssen, bis sie endlich die volle Verantwortung übernehmen dürfen.

Hier könnte ein "gleitender Übergang" zwischen den Generationen die Nachfolge erleichtern. Vielleicht findet sich eine ältere Führungskraft, die als Mentor oder Pate dem Nachfolger hilfreich zur Seite steht.

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