Leistet der Auftraggeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und/oder bei Urlaub des Auftragnehmers, ist dies ein typisches Merkmal für eine abhängige Beschäftigung. Wird aber beispielsweise keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit und/oder Urlaub geleistet, so ist dies kein Indiz für eine Selbstständigkeit.
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