Die Pandemie hat den Dienstreisen die Axt angelegt. Leere Lounges an Flughäfen, Video statt Präsenz, Homeoffice statt Rollköfferchen. Das wird sich wieder ändern, aber sicher nicht mehr die alten Dimensionen erreichen. Warum auch? Der Beweis ist erbracht, dass sich vieles digitalisieren lässt. Digital allein ist noch nicht nachhaltig, schon gar nicht klimaneutral. Aber die Mobilität wird mit anderen Augen gesehen. "Arbeit" wird neu definiert als Ergebnis, als Wertbeitrag, und zwar möglichst unabhängig von Ort und Zeit.

Aber eines ist auch deutlich geworden: Die persönliche Beziehung wird kostbarer, und der Wert des Zwischenmenschlichen steigt. Das öffnet die Tür zur Nachhaltigkeit in der Beziehungspflege, im Umgang mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und auch in der Arbeitnehmerbeziehung.

Der Steuergesetzgeber hat für die Neujustierung der betrieblichen Mobilität verschiedene Anreize geschaffen, etwa die arbeitnehmerfreundliche Versteuerung für Elektroautos oder die Möglichkeit, Bruttoentgelt in einen Fahrradvertrag zu wandeln. Diese Novellen wirken. Allerdings ist zu bedenken, dass ein Dienstwagen mit Elektroantrieb noch kein Beitrag zu ökologisch korrektem Verhalten ist. Unternehmen sollten Elektroantriebe nur dort einsetzen, wo der Nutzen belegt ist, und nicht aus subjektiver Steuersparmentalität.

Auch die Jobtickets der Nahverkehrsbetriebe sind ein wirksames Instrument, um den Autoverkehr zu reduzieren. Mittlerweile gibt es Alternativen zur Monatskarte, die dann unrentabel wird, wenn die Zahl der Arbeitstage zu Hause steigt. Eine davon ist die Bezuschussung von Job-Rädern, Zuschüsse für die Installation einer Ladestation für E-Bikes zu Hause oder das Angebot von Stromtankstellen im Betrieb für das Aufladen des Fahrrad-Akkus.

Im Bereich des Travel Managements können auch Vorgaben zum Verhalten auf betrieblicher Ebene gesetzt werden – über den Kernbereich der Tätigkeit hinaus. Ein Unternehmen kann mit einer Reiserichtlinie bestimmte Verkehrsmittel vorschreiben. Es kann sogar den Entfall von Reisen und die verbindliche Nutzung von digitaler Ersatzkommunikation bestimmen. Auch kann das Unternehmen einen Ausgleich für dann doch notwendige Dienstreisen und deren ökologische Belastung leisten. Eine "Dekarbonisierung" der Reisetätigkeit kann ein Anfang sein, weitere Ausgleichsmaßnahmen bis hin zur klimaneutralen Belegschaft können folgen.

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