Neue Lohnsteueränderungen geplant
Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (Entwurf, BR-Drucksache 816/16) sollen insbesondere verschärfte Anzeigepflichten hinsichtlich des Erwerbs und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften (sogenannte Briefkastenfirmen) eingeführt werden.
Änderungsvorschläge zum Lohnsteuerjahresausgleich und Steuerklassenwahl
Aus lohnsteuerlicher Sicht interessant sind aber zwei Ergänzungsbegehren des Bundesrates, die Eingang in das Gesetz finden sollen.
- Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI, die regelmäßig nicht das ganze Jahr über bestehen, ist ein permanenter Lohnsteuerjahresausgleich nicht mehr möglich. Für die Jahre 2014 bis 2017 konnten beziehungsweise können im Rahmen einer Übergangsregelung die Arbeitgeber die bisherige Praxis weiter anwenden. Durch eine Gesetzesänderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der permanente Lohnsteuerjahresausgleich grundsätzlich unter den bisherigen Voraussetzungen dauerhaft angewendet werden kann.
- Durch eine Änderung von § 39e Absatz 3 Satz 3 EStG sollen Arbeitnehmer bei Heirat programmgesteuert stets in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Die bisherige Unterscheidung, ob nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer tätig ist oder beide, entfällt. Dies führt nur formal zu einer Rechtsänderung. Faktisch wird die bisher als Übergangsregelung durchgeführte Verfahrensweise nunmehr als gesetzlicher Regelfall festgeschrieben.
Bundesregierung stimmt den Vorschlägen zu
Die Bundesregierung (BT-Drucksache 18/11184) hat bereits Zustimmung zu den Änderungsanliegen signalisiert, sodass sie noch vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden könnten.
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