Fordern und Fördern: Was das Integrationsgesetz bringen soll

Die Einbindung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist Voraussetzung für eine gelungene Integration. Das aufwendige behördliche Zustimmungsverfahren sowie mangelnde Sprachkenntnisse hindern Arbeitgeber auch bei akutem Arbeitnehmerbedarf häufig an einer Einstellung. Das nun geplante Integrationsgesetz setzt auch hier an.
Staatliche Maßnahmen und Eigenbemühungen
Fordern und Fördern sind die wesentlichen Aspekte des Eckpunktepapiers zum Thema Integration, auf das sich die Koalition endlich geeinigt hat. Ziel ist es, "die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von Ihnen Eigenbemühungen einzufordern". Asylbewerbern soll durch konkrete Maßnahmen die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden. Andererseits drohen ihnen bei Verweigerung Sanktionen.
Integration durch Arbeit: Neue Jobs aus Bundesmitteln
Es werden 100 000 zusätzliche "Arbeitsgelegenheiten" - darunter vermutlich Ein-Euro-Jobs - aus Bundesmitteln geschaffen. Ziel ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie eine sinnvolle Betätigung während des Asylverfahrens. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sind davon ausgeschlossen. Sie sollen schnell abgeschoben werden.
Weniger Bürokratie: Verzicht auf Vorrangprüfung
Auch wenn es sich hierbei oftmals nur um einen Zeitraum von einigen Wochen handelt, schreckt das aufwendige behördliche Zustimmungsverfahren viele Arbeitgeber ab. Hier ist eine Vereinfachung in Sicht: Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, wonach zunächst einem deutschen oder europäischen Staatsbürger der Job angeboten werden muss. Eine Erleichterung für Arbeitgeber kann auch die Einführung eines Ausweises für Flüchtlinge bewirken. Um Unklarheiten bei der Aufenthaltsgenehmigung zu vermeiden, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden.
Ohne bessere Deutschkenntnisse geht es nicht
Fehlende Sprachkenntnisse und kulturelle Verständigungsschwierigkeiten nennen Arbeitgeber als größte Hürde bei der Einstellung von Flüchtlingen, ergab kürzlich die Studie „HR Trend Survey 2016“ der Unternehmensberatung Deloitte. Bisher sind Integrationskurse nicht verpflichtend, wenn eine Verständigung bereits mit einfachen Deutschkenntnissen möglich ist. Nicht ausreichend ist dies aber für eine Arbeitsstelle und einen möglichen dauerhaften Aufenthalt, stellte die Koalition nun fest und legt für diesen Fall eine Verpflichtung zu Integrationskursen fest.
Gefragt: Wertevermittlung
Als wichtig erachtet wird auch seitens der Koalition eine verstärkte Wertevermittlung. Ein Orientierungskurs soll inhaltlich erweitert werden und schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten. Die Unterrichtseinheiten sollen von 60 auf 100 aufgestockt werden.
Starke Anreize für unbefristete Niederlassungserlaubnis
Anreize für eine Integration sollen geschaffen werden. Dazu gehört, dass eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur bei erbrachten Integrationsleistungen erteilt wird. Das können sein: Sprachkenntnisse, Ausbildung, Arbeit.
Fehlverhalten: Widerruf des Aufenthaltsrechts und Leistungskürzungen möglich
Im Eckpunktepapier sind auch eine Vielzahl von Sanktionen vorgesehen: Die Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen wird für Leistungsberechtigte zur Verpflichtung. Ablehnung oder Abbruch ohne wichtigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Auch anderes, nachzuweisendes Fehlverhalten eines Asylbewerbers soll mit Leistungskürzungen verbunden werden. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Ebenso wird eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung, die zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten dienen soll, "für die Betroffenen spürbare Konsequenzen haben."
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