Umstieg auf Befristung ist rechtmäßig
Im Streit um einen befristeten Vertrag für ältere Führungskräfte hat eine frühere Daimler-Managerin vor Gericht eine Niederlage erlitten. Wie das baden-württembergische Landesarbeitsgericht in Stuttgart mitteilte, ist eine entsprechende Vereinbarung zur Befristung ihres Arbeitsvertrags rechtmäßig.
Befristung gegen Geld
Hintergrund ist ein Konzept des Dax-Konzerns, das die Arbeitsvertragsdauer leitender Führungskräfte seit 2003 auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Ex-Managerin hatte noch einen unbefristeten Vertrag, unterschrieb 2005 jedoch eine Umstellung und kassierte im Gegenzug eine Geldzahlung. Jahre später ruderte sie zurück - und pochte darauf, die Befristung sei unwirksam. Das Arbeitsgericht wies eine entsprechende Klage ab - und auch das Landesarbeitsgericht stärkte Daimler nun den Rücken. Die Frau habe sich bewusst für die Vertragsänderung entschieden.
Konzept des Daimler-Konzerns
Daimler zeigte sich erfreut über das Urteil, das auch für andere Führungskräfte des Autobauers interessant sein dürfte. Insgesamt bot der Konzern 2685 unbefristet beschäftigten leitenden Führungskräften eine Befristung an - 1191 davon nahmen dies an.
Die Klägerin kann noch beim Bundesarbeitsgericht gegen die Entscheidung vorgehen.
Hinweis: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 2015, 2 Sa 31/14, veröffentlicht am 13. April 2015.
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