Spezialisten per Werkvertrag: Abgrenzung zu Arbeitnehmer

Beim Einsatz von fremden Spezialisten verschwimmt die Grenze zwischen festangestellten Mitarbeitern und externen Projektbeteiligten zusehends. Auf die Frage der Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation müssen Unternehmen jedoch ein besonderes Augenmerk legen.

Die Arbeit von Auftragnehmern im selbständigen Dienst- und Werkvertrag im Unternehmen muss jederzeit klar abgrenzbar sein. Zu keiner Zeit darf der Eindruck entstehen darf, es handle sich um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Denn innerhalb seiner Projektarbeit ist ein hochqualifizierter Externer möglicherweise bereits in einzelne Prozesse und fachliche Abstimmungen des Auftraggebers involviert.

Selbstständige: Keine Weisung, keine Eingliederung in Arbeitsorganisation

Geht es zum Beispiel um die Entwicklung von Software oder Produkten, also Bereichen, in denen großer Austausch besteht, müssen beide Seiten noch stärker darauf achten, dass es keinerlei arbeitsrechtliche Weisungen zwischen Arbeitgeber und externem Dienstleister gibt. Es darf zudem keine Integration in die Arbeitsorganisation des Betriebs vorgenommen werden. Denn meist verleitet die reine Anwesenheit bereits dazu, externe Projektmitarbeiter wie interne Mitarbeiter zu behandeln. Um das erfolgreich umgehen zu können, sollten Externe auch als solche gekennzeichnet werden.

Werkvertrag: Eigenverantwortung und Selbstständigkeit

Schließlich ist die eigenverantwortliche und selbständige Erledigung der Aufgabe auch der Zweck, weshalb sich Auftraggeber für den Einsatz eines Externen entscheiden. Hochqualifizierte Fachkräfte sollen Projekte leiten, Software entwickeln oder Produkte digitalisieren. Sie brauchen die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit ihrer Arbeit. Weisungen und Arbeitsanleitungen wären hier völlig fehl am Platz.


Haben Sie Fragen zur rechtskonformen Umsetzung der AÜG-Reform, dann informieren Sie sich hier.


Autoren:

Carlos Frischmuth ist Director Compliant Sourcing bei Hays.

Matthias Kossin ist Teamleiter Compliant Sourcing bei Hays.

Schlagworte zum Thema:  Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz