Arbeitsrecht: Wie Arbeitsschutz die Gleichberechtigung hemmt

Mit großen Initiativen und umfangreichen Gesetzen müht sich die Regierung beim Thema Frauenförderung. Dabei zeigt unser Kolumnist Alexander Zumkeller: Gleichberechtigung beginnt im Kleinen, Hindernisse ergeben sich in unerwarteten Bereichen – zum Beispiel beim Thema Arbeitsschutz und Toiletten.

Dürfen nach Geschlechtern getrennte Toiletten einen gemeinsamen Vorraum mit einem gemeinsamen Waschbecken haben? Das ist auch im Jahr 2017 eine durchaus aktuelle Frage. Bei Komnet – einer Wissensdatenbank des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen – wird diese Frage ernsthaft wie folgt beantwortet: "Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass für Männer und Frauen getrennte Toilettenräume einzurichten sind oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen ist (§ 6 ArbStättV). In der Regel werden die Toilettenräume getrennt eingerichtet. Im Anhang zur ArbStättV (Ziffer 4.1) wird weiter erläutert, dass in Toilettenräumen eine ausreichende Zahl von Handwaschbecken zur Verfügung stehen muss."

Geschlechtertrennung bei Wasch-, Toiletten und Umkleideräumen

Dabei lernt man, nota bene, was ein "Bedürfnisstand" ist. Für alle, die nicht selbst googeln wollen: Es handelt sich um ein Urinal (in der "technischen Regel" heißt es: "Urinale sind Bedürfnisstände ausgeführt als Becken oder Rinnen").

Es gilt sowohl für Wasch-, Toiletten- als auch für Umkleideräume, dass diese für Männer und Frauen getrennt einzurichten sind. Seltsam nur: Die Beschäftigung im Freien und auf Baustellen besitzt eine Sonderrolle, denn bei Vorhandensein nur weniger Beschäftigter erfüllen in diesem Fall schon abschließbare Toiletten und Waschgelegenheiten die Vorgaben.

Also: Geschlechtertrennung auf dem Land anders als in der Stadt? Oder besonders gute Lobby-Arbeit der Landwirtschaft und Bauindustrie? Mit dem Argument der technischen Machbarkeit ist diese Differenzierung jedenfalls nicht zu begründen – auf Volksfesten sind auch mobile Toiletten für zwei Geschlechter zu sehen.

Arbeitsstättenverordnung: Detaillierte Regelung zu Toilettenräume

Aber schauen wir noch genauer hin: Auch wenn im Anhang der Arbeitsstättenverordnung die Toiletten-Anzahl vorgeschrieben wird, werden immer noch keine genauen Zahlen genannt. Abhilfe schafft hier die dazu passende Technische Regel für Arbeitsstätten, die ASR A4.1. Darin enthalten sind sehr präzise Vorgaben, Messwerte und Zahlen zu sanitären Einrichtungen. Ich bin fasziniert, schafft es doch nicht nur der europäische Gesetzgeber, besonders tief in Regelungsangelegenheiten einzusteigen (in diesem Zusammenhang sei auf das Zitat des Unternehmers Alwin Münchmeyer aus dem Jahr 1974 verwiesen: "Das Vaterunser hat 56 Wörter, die Zehn Gebote haben 297 und die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300. Aber eine Verordnung der EWG-Kommission über den Import von Karamellen und Karamellprodukten zieht sich über 26 911 Wörter hin.")

Und besonders schön führt Nr. 5.2 der ASR A4.1 aus: Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50 Meter sein und darf 100 Meter nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen.

Arbeitsschutz: Keine Toilette, kein Praktikum

Weshalb ich auf das – auf den ersten Blick vielleicht nicht einmal spannende – Thema komme? Meine Tochter. Sie ist an einem technischen Beruf interessiert und kümmert sich gerade um ein Praktikum. Das möchte sie in einer Autowerkstatt machen, am liebsten bei Maserati, Bugatti oder so. Da es dies am Ort nicht gibt, wäre aber auch BMW, Mercedes & Co in Ordnung.

Also, sie kommt dort an: "Hallo, ich möchte gerne ein Praktikum im Sommer machen, geht das wohl?" Die Antwort: "Ja klar gern; was im Büro interessiert Dich denn am meisten?" Stotternd: "Büro, nein, nein: Werkstatt..." Nun stockt das Gespräch. Nach ein paar Sekunden Schnappatmung: "Nun ja, wir finden es toll dass Du als Mädchen Dich für einen technischen Beruf interessierst, wir machen ja auch beim Girl´s Day und so weiter mit, aber, hm, nein das geht nicht, wir haben in der Werkstatt leider keine Damentoilette."

Sie ahnen schon nach oben Gelesenem: die Damentoilette ist mehr als 50 Meter von der Werkstatt entfernt oder sie ist in einem anderen Stockwerk oder – und da wird es ganz ernst - von der Werkstatt zum Verkauf oder Büro geht es durchs Freie… Danke.

Scheitert Frauenförderung am Arbeitsschutz?

Da mühen sich Bundesregierung (angeblich), Verbände und Kammern, Mädchen und junge Frauen in vermeintlich männerdominierte Berufe zu bringen. Da werden Millionen aufgewandt für Girl´s Day, Girlsatec, Femtec, Frauen in MINT, Women Power. Da werden Gesetze gebastelt, wie Entgeltgleichheitsgesetz, Frauenquote im Aufsichtsrat, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – mit einer Regelungswut und -tiefe vergleichbar der vorbenannten "Technischen Regel".

Und was kommt dabei im Ergebnis heraus? Alles heiße Luft – der Vergleich mit Flatulenz sei mir nachgesehen, bietet sich aber als wunderbares „jeux des mots“ geradezu an. Angesichts der Absagen könnte man auch sagen: Pfeif drauf – ein weiteres linguistisch sehr nahes Wortspiel würde zu vulgär für diese Kolumne sein.

Arbeitsschutz und Gleichberechtigung: Unisex-Toiletten als Lösung?

Arbeitsschutz ist wichtig, keine Frage. Ob wir hier aber nicht ein wenig überziehen? Da kommt einem nicht nur die im Anwaltsbüro vorhandene Unisex-Toilette aus der Erfolgs-Anwaltsserie Ally Mc Beal in den Sinn. Da denken wir an überlaufene Damentoiletten, zum Beispiel am Flughafen nach einem Langstreckenflug – wobei die Damen wie selbstverständlich auch die Herrentoiletten stürmen (nein, nicht die Bedürfnisstände) und keinen stört´s.

Übrigens: Auch in Großfamilien werden Toiletten gemeinsam und geschlechterübergreifend benutzt, und früher, als alles besser war, auf Pfadfinderlagern, da gab es auch nur einen Donnerbalken.

Mehr Deregulierung, mehr Gleichberechtigung

Mehr Selbstverständlichkeit und Gelassenheit täte uns gut. Deregulierung ist mehr und mehr das Gebot der Stunde. Nicht nur das Entgeltgleichheitsgesetz, Quotenregelungen et cetera sind überreguliert – ohne dass die Zielrichtung der Gleichberechtigung falsch wäre. Bevor man ans große Ganze geht, hätte die Frauenministerin der Arbeitsministerin vielleicht einfach mal sagen sollen, wo die Probleme bei der Gleichberechtigung beginnen: beim kleinen und großen Geschäft!

Bis dahin sage ich meiner Tochter: "Wähle einen Frauenberuf. Friseurin vielleicht. Oder Lehrerin. Oder wenn gar nichts geht Politikerin, am besten Ministerin. Du könntest das dann ja ändern!"


Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BvAU), blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Diversity, Arbeitsrecht