Arbeitsmarkt: Bundesweiter Personalabbau wegen Mindestlohn

Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Während Gewerkschaften den Arbeitgebern Missbrauch vorwerfen, erwartet  die Bundesagentur für Arbeit bundesweit keine gravierenden Folgen am Arbeitsmarkt. In einigen Branchen und ostdeutschen Regionen droht dennoch Jobabbau.

Der ab Januar geltende Mindestlohn wird nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht abwürgen. "Er wird nicht der große Jobkiller sein", sagte BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise der Passauer Neuen Presse. Nach Einschätzung der BA-Experten könnte der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auch dazu führen, dass einige Stellen künftig sogar schneller besetzt werden, wenn sie durch bessere Entlohnung attraktiver werden.

Zuletzt kritisierte der Vorsitzende des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer, die bürokratische Belastungen durch das Mindestlohngesetz. Die Pflichten zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten brächten ein bürokratisches Chaos, sagte er. Dabei hatte das Bundesfinanzministerium noch im November zwei Verordnungen auf den Weg gebracht, um vereinzelt die Aufzeichnungs- und Meldepflichten zu erleichtern. Dennoch können die Mindestlohnbestimmungen gerade bei der Beschäftigung von Minijobbern zu mehr Aufwand führen.

Mindestlohn trifft nicht die Breite

Für den Arbeitsmarkt räumte Weise ein, dass es einige Unternehmen in bestimmten Regionen und Branchen insbesondere in Ostdeutschland schwer haben werden, höhere Preise durchzusetzen und so die Mehrkosten durch den Mindestlohn wieder hereinzuholen. "Das könnte Arbeitsplätze gefährden." Dennoch geht die BA von weiter steigender Beschäftigung im kommenden Jahr aus.

Nach einem kräftigen Herbstaufschwung am Arbeitsmarkt sank die Zahl der Arbeitslosen im November auf gut 2,7 Millionen, ein Drei-Jahres-Tief. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit werde sich fortsetzen, allerdings langsamer als 2014, sagte Weise. "Wir werden im nächsten Jahr also eher gute Nachrichten vom Arbeitsmarkt haben." In den Prognosen sei der Mindestlohn schon berücksichtigt.

Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer befürchtet negative Auswirkungen durch den Mindestlohn. Zwar treffe der Mindestlohn nicht die Breite der deutschen Wirtschaft. "Aber es gibt in Deutschland Regionen und es gibt in Deutschland Branchen, die am heutigen Tage noch mit den Gewerkschaften vereinbarte Tarifverträge haben, die Löhne haben, die unterhalb dem angestrebten Wert von 8,50 Euro liegen", sagte Kramer am Sonntag im Deutschlandfunk. "Ich hoffe, dass wir nicht allzu viele Einschläge haben, aber ich befürchte, wir werden in ganzen Bereichen steigende Arbeitslosigkeit haben."

Ifo-Institut: Ostdeutsche Wirtschaft stärker betroffen

Die Sorge deckt sich mit einer Analyse von Wirtschaftsforschern. Danach wollen viele Unternehmen in Ostdeutschland mit höheren Preisen und Jobkürzungen auf die Einführung des Mindestlohns reagieren. Nach einer Befragung der Dresdner Zweigstelle des Ifo-Instituts aus München sind ostdeutsche Firmen stärker betroffen als Betriebe in Westdeutschland – und richten sich entsprechend darauf ein.

Wie das Institut mitteilte, erwägen knapp 40 Prozent der betroffenen Ost-Firmen eine Anhebung ihrer Preise, fast 27 Prozent denken über einen Personalabbau nach. Im Westen sind es den Angaben zufolge nur 21 Prozent beziehungsweise 20 Prozent. Das Institut hatte im November bei seiner Konjunkturbefragung auch das Thema Mindestlohn angesprochen, wobei die befragten Unternehmen ihre Betroffenheit formulieren sollten. Knapp 600 äußerten sich.

DGB: Firmen umgehen gezielt Mindestlohn

Derweil hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einigen Arbeitgebern vorgeworfen, mittels gezielter Versuche die Lohnuntergrenze zu umgehen. Anwälte berieten Unternehmen dabei, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Eine der größten Lücken betrifft die Jugendlichen." Beim DGB suchen laut Körzell etwa Austräger Rat. Sie seien vom Arbeitgeber gefragt worden, ob Minderjährige in der Familie seien. "Auf diese sollte dann der Auftrag umgeschrieben werden, so dass der Mindestlohn entfällt - auch wenn weiter die Erwachsenen die Zustellung machen würden", sagte Körzell. Andere Unternehmen wollten Langzeitarbeitslose nur für sechs Monate einstellen. So lange wird kein Mindestlohn fällig.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums warnte: "Arbeitgeber müssen bei Nichteinhaltung der geltenden Regeln mit hohen Strafen rechnen." Entsprechend Angebote für Rechtsberatung seien auch unseriös, "wenn sie vorgaukeln, es gäbe legale Wege der Zahlung von weniger als 8,50 Euro pro Stunde."

Bis 2018: Studie zum Mindestlohn

Die Arbeitgeber wiesen die Vorwürfe zurück. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warf dem DGB vor, den Unternehmen rechtswidrige Absichten zu unterstellen, bevor der Mindestlohn überhaupt in Kraft getreten ist.

Nach dem Magazin "Focus" sollen die Folgen des Mindestlohns in den kommenden drei Jahren in einer großen Studie erforscht werden. Unter Federführung des DIW Berlin würden dazu 25.000 Beschäftigte befragt.

Mehr Informationen zum Mindestlohn und dessen Folgen haben wir auch hier für Sie zusammengestellt.

dpa

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