Die Zeitzuschläge betragen je Stunde:
für Arbeit an Sonntagen 25%

für Arbeit an Wochenfeiertagen, Oster- bzw. Pfingstsonntag

ohne Freizeitausgleich

bei Freizeitausgleich

 

135%

35%

für Arbeit an Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen,

ohne Freizeitausgleich

bei Freizeitausgleich

 

150%

50%

soweit Freizeitausgleich nicht erteilt wird, für Arbeit nach 12 Uhr an Tagen

vor Ostersonntag und Pfingstsonntag

vor 1. Weihnachtstag und Neujahr

 

25%

100%
  der Stundenvergütung
für Nachtarbeit (Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) 1,28 EUR
für Arbeiten an Samstagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr 0,64 EUR

Der Anspruch auf Zeitzuschläge besteht nicht nur für volle Arbeitsstunden. Angefangene Stunden sind mit dem entsprechenden Stundenanteil zu berücksichtigen.

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