Die Zeitzuschläge betragen je Stunde: | |
für Arbeit an Sonntagen | 25% |
für Arbeit an Wochenfeiertagen, Oster- bzw. Pfingstsonntag ohne Freizeitausgleich bei Freizeitausgleich |
135% 35% |
für Arbeit an Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, ohne Freizeitausgleich bei Freizeitausgleich |
150% 50% |
soweit Freizeitausgleich nicht erteilt wird, für Arbeit nach 12 Uhr an Tagen vor Ostersonntag und Pfingstsonntag vor 1. Weihnachtstag und Neujahr |
25% 100% |
der Stundenvergütung | |
für Nachtarbeit (Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) | 1,28 EUR |
für Arbeiten an Samstagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr | 0,64 EUR |
Der Anspruch auf Zeitzuschläge besteht nicht nur für volle Arbeitsstunden. Angefangene Stunden sind mit dem entsprechenden Stundenanteil zu berücksichtigen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen