Für die am Sonntag geleisteten Arbeitsstunden wird ein Zuschlag von 25 % je Stunde gezahlt.

"Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag oder ausnahmsweise an einem Wochenfeiertag der nächsten oder der übernächsten Woche auszugleichen.

Erfolgt der Freizeitausgleich an einem Wochenfeiertag, wird für jede auszugleichende Arbeitsstunde die Stundenvergütung (§ 35 Abs. 3 Unterabs. 1) gezahlt", § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT.

 
Praxis-Tipp

Dieser Anspruch auf die Stundenvergütung setzt nicht voraus, dass für den Angestellten an dem Wochenfeiertag, an dem der Ausgleich für die Sonntagsarbeit erfolgt, dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.[1]

Auf die Ausführungen zum Problem Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit an einem Wochenfeiertag wird verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge