Die Beitragsleistung wird versicherungstechnisch durch das Verhältnis eines Zwölftels des Entgelts des Beschäftigten zu einem als Bezugsgröße festgelegten Referenzentgelt ausgedrückt. Das Referenzentgelt wurde in § 8 ATV auf 1.000 EUR festgelegt.

Für die Ermittlung der Versorgungspunkte wird zunächst ein Zwölftel des individuellen Jahresentgelts durch das Referenzentgelt von 1.000 EUR geteilt. Der so ermittelte Wert wird sodann mit dem Altersfaktor aus der Punktetabelle gewichtet. Das Ergebnis ist die Anzahl der Versorgungspunkte für das betreffende Kalenderjahr.

Die Versorgungspunkte berechnen sich somit nach folgender Formel:

 
Jahresentgelt : 12  x Altersfaktor = Versorgungspunkte
1000
 
Praxis-Beispiel

Bei einem jährlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 20.000 EUR ergeben sich nach dieser Formel für einen 25-jährigen Pflichtversicherten für dieses Jahr:

 
20000 : 12  x 2,4 = 4,0 Versorgungspunkte
1000

Bei der Berechnung der Versorgungspunkte wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gemeinüblich gerundet.

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