Für die Ermittlung der Versorgungspunkte wird zunächst 1/12 des individuellen Jahresentgelts durch das Referenzentgelt von 1.000 EUR (§ 8 ATV) geteilt. Der so ermittelte Wert wird sodann mit dem Altersfaktor aus einer Punktetabelle gewichtet. Das Ergebnis ist die Anzahl der Versorgungspunkte für das betreffende Kalenderjahr.
Die Versorgungspunkte berechnen sich somit nach folgender Formel:
Jahresentgelt : 12 | × Altersfaktor = Versorgungspunkte |
1.000 |
Bei einem jährlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 20.000 EUR ergeben sich nach dieser Formel für einen 25-jährigen Pflichtversicherten für dieses Jahr:
20.000 : 12 | × 2,4 = 4,0 Versorgungspunkte |
1.000 |
Bei der Berechnung der Versorgungspunkte wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gemeinüblich gerundet.
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