Die wesentlichen Inhalte des Punktemodells sind:
- Leistungsbemessung: Annahme, dass 4 % des Einkommens in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würden
Dynamisierungen:
3,25 % in der Anwartschaftsphase 5,25 % in der Rentenphase Ermittlung der Überschüsse:
soweit kapitalgedeckt: tatsächlich erzielte Kapitalerträge maßgebend
anderenfalls
Durchschnittsverzinsung der zehn größten Pensionskassen gemäß dem aktuellen Geschäftsbericht der Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
- Verwendung der Überschüsse (nach Abzug der Verwaltungskosten) für soziale Komponenten und anschließend für Bonuspunkte
- Berechnung der späteren Rentenleistungen aus der Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge
- Zahlung dieser Betriebsrente neben Leistungen aus ges. Rentenversicherung / berufst. Versorgung
- Jährliche Anpassung zum 1.7. um 1 %
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