Die wesentlichen Inhalte des Punktemodells sind:

  • Leistungsbemessung: Annahme, dass 4 % des Einkommens in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würden
  • Dynamisierungen:

      3,25 % in der Anwartschaftsphase
      5,25 % in der Rentenphase
  • Ermittlung der Überschüsse:

    soweit kapitalgedeckt: tatsächlich erzielte Kapitalerträge maßgebend

    anderenfalls

    Durchschnittsverzinsung der zehn größten Pensionskassen gemäß dem aktuellen Geschäftsbericht der Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)

  • Verwendung der Überschüsse (nach Abzug der Verwaltungskosten) für soziale Komponenten und anschließend für Bonuspunkte
  • Berechnung der späteren Rentenleistungen aus der Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge
  • Zahlung dieser Betriebsrente neben Leistungen aus ges. Rentenversicherung / berufst. Versorgung
  • Jährliche Anpassung zum 1.7. um 1 %

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