Die Betriebsrente wird nur dann neu zu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit der letzten Festsetzung der Betriebsrente zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Dies ist z.B. beim Eintritt des Versicherungsfalls wegen Altersrente der Fall, wenn der Berechtigte zuvor während einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusatzversorgungspflichtiges Entgelt hinzu verdient hat. Im Rahmen dieser Neuberechnung wird für die zusätzlich zu berücksichtigenden Versorgungspunkte auch der Abschlagsfaktor wegen vorzeitiger Inanspruchnahme gesondert festgestellt; für die bisher bei der Betriebsrente schon berücksichtigten Versorgungspunkte bleibt der bisherige Abschlagsfaktor maßgebend.

Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 ATV (eingefügt durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März 2003) wird künftig eine Vergleichsberechnung angestellt, wenn nach Eintritt des Versicherungsfalles wegen Erwerbsminderung, zusätzliche Versorgungspunkte für hinzugerechnete Zeiten (§ 9 Abs. 2 ATV) berücksichtigt wurden, die Pflichtversicherung fortgeführt oder neu begründet wird. Danach werden bei einer Neuberechnung wegen Eintritts eines neuen Versicherungsfalls die Versorgungspunkte nach § 9 Abs. 2 ATV nur noch insoweit angerechnet, als sie die Versorgungspunkte aufgrund der nach Eintritt der Erwerbsminderung fortgeführten Pflichtversicherung übersteigen. Damit wird gewährleistet, dass der neu zu berechnenden Betriebsrente in erster Linie die Versorgungspunkte zugrunde gelegt werden, die sich aufgrund der weiteren zusatzversorgungspflichtigen Erwerbstätigkeit ergeben, mindestens aber die bisherigen Versorgungspunkte nach § 9 Abs. 2 ATV erhalten bleiben.

Auch ohne dass zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind, ergeben sich Änderungen im Zahlbetrag, wenn anstelle der vollen Erwerbsminderungsrente eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder umgekehrt bezogen wird oder wenn aus einer großen Witwenrente eine kleine Witwenrente wird oder umgekehrt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge