Neben der "Vergütung im engeren Sinne" (Grundvergütung und Ortszuschlag) werden dem Angestellten Zulagen unterschiedlichster Art und Höhe gewährt:
Zum Beispiel
nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte
- allgemeine Stellenzulagen
- Meister-, Techniker-, Programmiererzulagen
- Außendienstzulagen in der Steuerverwaltung
- Zulagen für Angestellte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten
nach § 24 BAT
nach § 33 BAT (Einzelheiten unter Zulagen)
- Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen
- Baustellenzulage
- Zulagen für Kassen- und Vollstreckungsdienst
nach § 33a BAT
- Wechselschicht- und Schichtzulagen
nach § 56 BAT
nach der Anlage 1 a zum BAT
- Bewährungszulagen
- Vergütungsgruppenzulagen
- Funktionszulagen[1]
- Leistungszulagen[2]
- Rettungsassistentenzulagen
- Schichtführerzulagen
- Zulagen für Angestellte im Heimerziehungsdienst
nach der Anlage 1 b zum BAT
- Zulagen für Pflegepersonen in Intensivstationen, geriatrischen, psychiatrischen Abteilungen oder Stationen
- Krankenhausbetriebsleitungszulagen
nach den Sonderregelungen
Zulagen für Angestellte
- im Flugsicherungsdienst (SR 2 h)
- im Wetterdienst (SR 2 i)
- an Theatern und Bühnen (SR 2 k)
- in Kernforschungseinrichtungen (SR 2 o)
- der Sparkassen (SR 2 s)
- in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke) und Entsorgungseinrichtungen (Entwässerung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung) (SR 2 t)
- in Nahverkehrsbetrieben (SR 2 u)
nach dem TV über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem
- Zulagen für Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz.
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