Neben der "Vergütung im engeren Sinne" (Grundvergütung und Ortszuschlag) werden dem Angestellten Zulagen unterschiedlichster Art und Höhe gewährt:

Zum Beispiel

nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte

  • allgemeine Stellenzulagen
  • Meister-, Techniker-, Programmiererzulagen
  • Außendienstzulagen in der Steuerverwaltung
  • Zulagen für Angestellte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten

nach § 24 BAT

nach § 33 BAT (Einzelheiten unter Zulagen)

  • Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen
  • Baustellenzulage
  • Zulagen für Kassen- und Vollstreckungsdienst

nach § 33a BAT

  • Wechselschicht- und Schichtzulagen

nach § 56 BAT

nach der Anlage 1 a zum BAT

nach der Anlage 1 b zum BAT

  • Zulagen für Pflegepersonen in Intensivstationen, geriatrischen, psychiatrischen Abteilungen oder Stationen
  • Krankenhausbetriebsleitungszulagen

nach den Sonderregelungen

Zulagen für Angestellte

  • im Flugsicherungsdienst (SR 2 h)
  • im Wetterdienst (SR 2 i)
  • an Theatern und Bühnen (SR 2 k)
  • in Kernforschungseinrichtungen (SR 2 o)
  • der Sparkassen (SR 2 s)
  • in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke) und Entsorgungseinrichtungen (Entwässerung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung) (SR 2 t)
  • in Nahverkehrsbetrieben (SR 2 u)

nach dem TV über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem

Asylverfahrensgesetz

[1] Z.B. Funktionszulage für Tätigkeiten mit Magnetbandschreibmaschinen oder anderen Textverarbeitungsautomaten (Protokollnotiz Nr. 6 des Teils II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1 a zum BAT).
[2] Z.B. für Angestellte im Schreibdienst, die sich durch herausragende Leistungen und besondere Zuverlässigkeit auszeichnen (Protokollnotiz Nr. 4 zur Vergütungsordnung, Teil II, N).

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