Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Finden Sie für einen Anspruch keine Regelung der Verjährungsfrist, so gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Beachten Sie: Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB), da dort keine Verjährungsfrist bestimmt ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch grundsätzlich für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass alle Ansprüche auf Arbeitsentgelt und andere nach dem Arbeitsvertrag als äquivalent für die Arbeit geschuldete geldwerte Leistungen (Gratifikationen, Gewinnanteile, Provisionen, Zuwendungen nach dem ZuwendungsTV, Abfindungen gem. § 9, § 10 KSchG) in 3 Jahren verjähren. Dies gilt auch für alle weiteren Ansprüche, soweit sie sich im weitesten Sinne aus dem Arbeitsvertrag ergeben (Schadensersatzansprüche z.B. aus § 618 BGB, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung u.a.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge