Nach dem Rahmentarifvertrag über die Grundsätze zur Gewährung von Leistungszulagen und Leistungsprämien (TV-L) vom 29. Oktober 1996[1] können an die Arbeitnehmer auf der Grundlage bezirklicher Tarifverträge im Rahmen des verfügbaren Finanzvolumens Leistungszulagen und Leistungsprämien gewährt werden.

Der Rahmentarifvertrag wurde zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ( VKA) und den Gewerkschaften abgeschlossen und mit Wirkung vom 1.1.1996 in Kraft gesetzt. Arbeitnehmer des Bundes und der Länder werden davon nicht erfasst.

 
Praxis-Tipp

Die Umsetzung der Zulagen in die Praxis setzt jedoch den Abschluss eines bezirklichen Tarifvertrages voraus!

Ein solcher Tarifvertrag wurde zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V. und der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes für die kommunalen Verwaltungen und Betriebe im Lande Sachsen-Anhalt am 30.6.1997 vereinbart.

Ob solche Leistungszulagen tatsächlich in größerem Umfang von BAT-Anwendern gewährt werden, bleibt abzuwarten. Die Leistungszulagen und -prämien können nur zusätzlich zu der bisherigen BAT-Vergütung gezahlt werden. Da auch wenig motivierte Mitarbeiter zu voller BAT-Vergütung weiterbeschäftigt werden müssen, können Leistungszulagen nur gewährt werden, wenn der Arbeitgeber zusätzliche Personalmittel zur Verfügung stellt, was in Zeiten "leerer Kassen" kaum zu erwarten ist.

Nach § 3 des Rahmentarifvertrages können Leistungszulagen an Arbeitnehmer gewährt werden, deren Leistungen hinsichtlich der Arbeitsqualität oder -quantität erheblich über dem Durchschnitt liegen. Einzelheiten zur Entwicklung eines Leistungszulagensystems, insbesondere die verschiedenen Leistungskriterien, sind in "Leistungszulage", dargestellt.

Für die Angestellten in Versorgungsbetrieben sowie die Arbeitnehmer der Sparkassen gelten besondere Regelungen.[2]

[1] Der Wortlaut des Tarifvertrags ist in Tarifverhandlungen abgedruckt.
[2] § 2 des Tarifvertrages für Angestellte in Versorgungsbetrieben; Einzelheiten hierzu "Öffentliche Betriebe – Leistungszulage ".

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