Die Höhe des Ortszuschlags richtet sich nach der Vergütungsgruppe und den Familienverhältnissen des Angestellten (§ 29 Abschn. A Abs. 1 BAT).

Die Beträge sind gestaffelt nach

  • Tarifklassen (= Vergütungsgruppe) und
  • Stufen (= Familienstand).

Eine Übersicht über die aktuellen Werte des monatlich zu zahlenden Ortszuschlages (zum Ortszuschlag für Teilzeitkräfte siehe unter "Ortszuschlag für Teilzeitkräfte") ist in den "Rechtsquellen" in der jeweils gültigen Fassung enthalten.

Die Ortszuschlags-Tabelle sieht nur 3 Stufen vor. Hat der Angestellte mehrere Kinder, erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere Kind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge