Hat der Mitarbeiter die Überzahlung der Vergütung durch pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht, kann der Arbeitgeber die Rückzahlung der zu viel gezahlten Vergütung als Schadensersatz verlangen[1] (sog. positive Vertragsverletzung des Arbeitsvertrages).

 
Praxis-Beispiel

Der Arbeitnehmer macht falsche Angaben, die zu einer Überzahlung der Vergütung führen.

Die Schadensersatzverpflichtung gewinnt Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Veränderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Höhe seiner Vergütung haben, anzuzeigen, dieser Anzeigepflicht jedoch nicht nachkommt.

 
Praxis-Beispiel

Der Mitarbeiter zeigt dem Arbeitgeber nicht an, dass er zwischenzeitlich geschieden ist, was zu einer Überzahlung des Ortszuschlages führt.

Schadensersatzforderungen kann der Wegfall der Bereicherung nicht entgegengehalten werden![2]

Im Unterschied zur ungerechtfertigten Bereicherung muss Schadensersatz immer in voller Höhe geleistet werden.

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