Wechselt ein Angestellter innerhalb des Urlaubsjahres von der sonstigen Nachtarbeit in die Schichtarbeit oder umgekehrt, so sind die Nachtarbeitsstunden anteilig zu berechnen.

 
Praxis-Beispiel

Ein Angestellter arbeitet bis 31.5. in der Schichtarbeit und wechselt ab dem 1.6. in den normalen Arbeitsdienst mit Nachtarbeit. Er erhält für . . . . Nachtarbeitsstunden

 
Zeit vom 1.1. bis 31.5. Zeit vom 1.6. bis 31.12

gesamt

gerundet
(110 x 5 : 12 =) 45,83 +(150 x 7 : 12 =) 87150 = 133
(220 x 5 : 12 =) 91,66 +(300 x 7 : 12 =) 175100 = 267
(330 x 5 : 12 =) 137,50 +(450 x 7 : 12=) 262150 = 400
(450 x 5 : 12 =) 187,50 +(600 x 7 : 12 =) 350100 = 538
jeweils 1 bis 4 Tage Zusatzurlaub.    

Wechselt ein in der Wechselschicht arbeitender Angestellter während des Jahres in den Schicht- oder normalen Dienst, so ist für jeden Zeitraum der Zusatzurlaubsanspruch getrennt zu bestimmen, wobei die Gesamtzahl bei unter Fünfzigjährigen 4 Urlaubstage, bei über Fünfzigjährigen 5 Urlaubstage nicht übersteigen darf. Die in Wechselschicht abgeleisteten Nachtarbeitsstunden dürfen nicht zu den anderen Nachtarbeitsstunden addiert werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Angestellte aus dem Wechselschichtdienst keinen Zusatzurlaubsanspruch hat, da er nur drei Monate und somit weniger als 87 Arbeitstage im Wechselschichtdienst tätig war.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge