• Jugendliche

Jugendliche sind Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind. Ihre tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden nicht überschreiten (§ 8 Abs. 2a JArbSchG).

  • Schwangere und stillende Mütter

Von werdenden und stillenden Müttern dürfen keine Überstunden verlangt werden (§ 8 Abs. 1 MuSchG). Überstunden im Sinne des Mutterschutzgesetzes sind alle Stunden, die über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche liegen (§ 8 Abs. 2 Nr.3 MuSchG).

Der Ausgleichszeitraum des § 15 Abs. 1 BAT ist auf die gesetzlich besonders geschützten Gruppen Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter nicht anzuwenden. Es muss der Tages- bzw. Doppelwochenzeitraum beachtet werden.

  • Schwerbehinderte

Schwerbehinderte und Gleichgestellte sind auf ihr Verlangen von der Leistung von Überstunden freizustellen (§ 124 SGB IX).

Folgende Sonderregelungen sind zu beachten:

 
Nr. 6 SR 2a Angestellte in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten usw.
Nr. 5 SR 2b Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2a fallen
Nr. 8 SR 2c Ärzte und Zahnärzte an den in den SR 2a und SR 2b genannten Anstalten und Heimen
Nr. 4 SR 2d Angestellte, die zu Auslandsdiensten des Bundes entsandt sind
Nr. 4 SR 2e I Angestellte im Bereich des Bundesministers der Verteidigung
Nr. 5 SR 2e II Angestellte, die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen im Bereich des Bundesministers der Verteidigung beschäftigt werden
Nr. 8 SR 2e III Angestellte in Bundeswehrkrankenhäusern
Nr. 4 SR 2f I Angestellte auf Schiffen und schwimmenden Geräten
Nr. 4 SR 2g Angestellte auf seegehenden Schiffen des Deutschen Hydrographischen Instituts
Nr. 2 SR 2i Angestellte im Wetterdienst
Nr. 5 SR 2k Angestellte an Theatern und Bühnen
Nr. 3 SR 2 l Angestellte als Lehrkräfte
Nr. 2 SR 2m Angestellte als Bibliothekare an öffentlichen Büchereien
Nr. 3 SR 2n Angestellte im Justizvollzugsdienst
Nr. 5 SR 2o Angestellte in Kernforschungseinrichtungen
Nr. 3 SR 2q Angestellte im forstlichen Außendienst
Nr. 4 SR 2r Angestellte als Hausmeister
Nr. 5 SR 2s Angestellte der Sparkassen
Nr. 3 SR 2t Angestellte in Versorgungsbetrieben und Entsorgungseinrichtungen
Nr. 3 SR 2u Angestellte in Nahverkehrsbetrieben
Nr. 4 SR 2x Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
Nr. 4 SR 2z I Angestellte des Bundesgrenzschutzes und der Beschaffungsstelle des Bundesministers des Inneren
Nr. 4 SR 2z II Angestellte im Bereich des Bundesamtes für zivilen Schutz

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