In der Sparte der Sparkassen sind anstelle der Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) und zur Jahressonderzahlung des TVöD in §§ 18.1 bis 18.4 TVöD-S Sonderregelungen über eine Sparkassensonderzahlung (SSZ) enthalten.

Das Volumen für die Sparkassensonderzahlung unterscheidet – anders als die Sonderzahlung in den übrigen Sparten – nicht zwischen den Sparkassen im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost. Auch die Vorgängerregelung im BAT-Ostdeutsche Sparkassen hatte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld die gleichen Werte wie der BAT (West) enthalten.

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