Der Jahresarbeitszeitvertrag ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem ein im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitsplatz verkürztes Arbeitsdeputat auf ein Jahr verteilt wird. Das Jahr wird aufgeteilt in Blöcke von Vollzeitarbeit und Freizeitperioden.

 
Praxis-Beispiel

So kann z.B. eine Teilzeitkraft mit einem Jahresarbeitszeitdeputat von 1.155 Stunden für sieben Monate wie eine Vollzeitkraft beschäftigt werden (38,5 Stunden x 30 Wochen = 1.155 Stunden) und anschließend für fünf Monate in eine Freizeitperiode übergehen.

Beim Jahresarbeitszeitvertrag handelt es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis, bei dem der Mitarbeiter in vorher vertraglich festgelegten Arbeitsperioden während des Jahres beschäftigt wird.

Jahresarbeitsmodelle werden typischerweise als Teilzeitarbeitsverträge vereinbart.

Die Vertragsform ist aber auch denkbar bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, insbesondere im Hinblick auf die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten und den größeren Ausgleichszeitraum nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG: 48 Wochenstunden müssen erst im Durchschnitt von sechs Monaten erreicht sein, bei einer täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden).

Für den Arbeitgeber ist ein Jahresarbeitszeitmodell interessant, wenn im Betrieb/in der Einrichtung saisonaler Arbeitskräftebedarf besteht. Für den Arbeitnehmer, der über die Dauerbeschäftigung sozial abgesichert ist, bringt das Modell Vorteile, wenn er umfassendere Gestaltungsmöglichkeiten für seine Freizeit anstrebt.

Die Reduzierung der Jahresarbeitszeit kann ein Mittel des Übergangs älterer Mitarbeiter in den Ruhestand sein.

Eine Jahresarbeitszeitvereinbarung kann dem Mitarbeiter Fortbildungsmöglichkeiten eröffnen.

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