Was die Vergütung angeht, sind Urlaub und Feiertage bereits über die Berechnung der zu bezahlenden Brutto-Jahresarbeitszeit berücksichtigt worden.

Zur Abwicklung des Urlaubs:

  • Der Mitarbeiter wird in die betriebliche, einrichtungsbezogene Urlaubsplanung aufgenommen. Während der urlaubsbedingten Abwesenheit verzichtet der Arbeitgeber auf einen Abruf des Mitarbeiters.
  • Dem flexiblen Teilzeitmitarbeiter stehen wie der Vollzeitkraft im BAT 26 – 30 abruffreie Tage Urlaub zu.
  • Urlaubsgeld wird, wie jeder anderen Teilzeitkraft auch, anteilig gewährt.

Die Vergütung des Urlaubs über das Brutto-Gesamtarbeitsvolumen stellt keine unzulässige Urlaubsabgeltung dar, da dem Mitarbeiter tatsächlich Urlaub in Form einer abruffreien Zeit gewährt wird.

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