Bei starrer Teilzeitarbeit (s. hierzu Teilzeitarbeit mit starrer Arbeitszeit) sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend.

Unter Beachtung des Tarifvertrages oder von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ergeben sich bei starrer Teilzeitarbeit eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B.:

  •  verkürzte Arbeitszeit an allen Arbeitstagen, wobei die Verkürzung an den einzelnen Tagen durchaus unterschiedlich sein kann,
  • Verkürzung nur an bestimmten Arbeitstagen,
  • Arbeit in festgelegten Zeitabschnitten, festgelegte Tage in der Woche, im Monat, im Jahr; festgelegte Wochen/Monate im Jahr,
  • Arbeit unter Einbeziehung freier Tage, freier Wochen, freier Monate.

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