Bei starrer Teilzeitarbeit (s. hierzu Teilzeitarbeit mit starrer Arbeitszeit) sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend.
Unter Beachtung des Tarifvertrages oder von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ergeben sich bei starrer Teilzeitarbeit eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B.:
- verkürzte Arbeitszeit an allen Arbeitstagen, wobei die Verkürzung an den einzelnen Tagen durchaus unterschiedlich sein kann,
- Verkürzung nur an bestimmten Arbeitstagen,
- Arbeit in festgelegten Zeitabschnitten, festgelegte Tage in der Woche, im Monat, im Jahr; festgelegte Wochen/Monate im Jahr,
- Arbeit unter Einbeziehung freier Tage, freier Wochen, freier Monate.
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