Aus Arbeitgebersicht wird die Teilzeitarbeit zunehmend eingesetzt als Mittel zur Rationalisierung mit dem Ziel einer besseren Kapazitätsauslastung und einer Intensivierung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter:

  • Ein Abbau von Arbeitsspitzen durch Überstunden von Vollzeitarbeitnehmern ist aufgrund der gesetzlichen und tarifvertraglichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit nur sehr eingeschränkt möglich. Auch mit jeweils neu befristet eingestellten Aushilfen sind Arbeitsspitzen kaum zu bewältigen, da befristete Verträge bei regelmäßig wiederkehrendem Dauerbedarf nicht zulässig sind (vgl. Kettenarbeitsverhältnis) und leicht sog. Kettenarbeitsverhältnisse entstehen. Anfallende Arbeitsspitzen können durch unbefristet angestellte Teilzeitkräfte rationeller bewältigt werden als durch Vollzeitkräfte. Der Einsatz von Personal kann stärker konzentriert werden auf die arbeitsintensiven Zeiten. Leerzeiten werden vermieden. Sind die Spitzen vorhersehbar und regelmäßig wiederkehrend, so bietet sich Teilzeitarbeit mit fester Arbeitszeit an. Treten die Arbeitsspitzen kurzfristig auf, sollte Teilzeit mit flexibler Arbeitszeit vereinbart werden.
  • Im Dienstleistungsbereich, in dem eine kundennahe Ausrichtung der Arbeitszeit notwendig ist, ist die Zahl von Teilzeitbeschäftigungen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die Teilzeitquote steigerte sich von 9,7 % der Beschäftigten im Jahre 1960 auf 35,4 % im Jahre 1989. Im Einzelhandel liegt die Teilzeitquote sogar bei knapp 40 %. Bürgernahe Erledigung der Aufgaben durch die öffentliche Verwaltung bedeutet, die Arbeitsleistungen zum Zeitpunkt der Nachfrage durch den Bürger zu erbringen, selbst wenn diese Zeiten üblicherweise in den Feierabend des "Normalarbeitnehmers" fallen. Die öffentliche Verwaltung hat diesbezüglich gegenüber der Privatwirtschaft - insbesondere dem Einzelhandel - erheblichen Nachholbedarf.
  • Soll wirtschaftlich gearbeitet werden, so darf sich die Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht auf die Fünf-Tage-Woche bei gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage beschränken. Gearbeitet werden muss vielmehr zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeit anfällt.
 
Praxis-Beispiel

Stehen die Patienten in einem Krankenhaus für Behandlungen der Bäderabteilung nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung, so muss sich die Arbeitszeit der Mitarbeiter der Bäderabteilung diesen Zeiten anpassen. Gleiches gilt für die Operationsschwester, deren Chef nur morgens operiert.

Befolgt man den genannten Grundsatz, so werden für eine Anzahl von Arbeitsplätzen, die bisher mit Vollzeitkräften besetzt waren, durchaus Teilzeitarbeitskräfte in Betracht kommen, wenn der Umfang der zu leistenden Arbeit eine Vollzeitkraft nicht ausfüllt.

Die Ausnutzung der Betriebsanlagen oder Einrichtungen kann über acht Stunden hinaus durch den Einsatz von Teilzeitkräften verbessert werden.

 
Praxis-Beispiel

An die regelmäßige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag wird eine zusätzliche Schicht von vier Stunden angehängt.

Muss ein längerer Zeitraum durch Arbeit in Schichten abgedeckt werden, z.B. im Krankenhaus, so ist die gesundheitliche Beeinträchtigung und körperliche Belastung der Arbeitnehmer beim Einsatz in Teilzeitarbeit wesentlich geringer. Bei bestimmten Arbeitsplätzen können an sich belastende Arbeitsbedingungen beibehalten werden, wenn sich durch Reduzierung der Arbeitszeit die Dauer der Belastung verkürzt.

 
Praxis-Beispiel

Mitarbeiter auf reinen Bildschirmarbeitsplätzen werden in Teilzeitarbeit von drei bis vier Stunden täglich oder mit zeitlicher Unterbrechung von ein bis zwei Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen eingestellt.

Aufgrund ihres geringeren Arbeitsumfangs arbeiten Teilzeitkräfte grundsätzlich intensiver und damit produktiver als Vollzeitkräfte.[1] Die Inanspruchnahme des Mitarbeiters beschränkt sich auf wenige Stunden intensiver Arbeit. Dies vor allem, wenn der Mitarbeiter morgens tätig wird: Aufgrund der menschlichen Leistungskurve - ab 13 Uhr beginnt das vielzitierte "Mittagsloch" - wird in den Morgenstunden wesentlich konzentrierter gearbeitet.

 
Praxis-Beispiel

So wird eine Mitarbeiterin, die nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf eine Arbeitszeit von 8 bis 13 Uhr täglich reduziert, häufig identisch die Arbeitsleistung erbringen wie zuvor in Vollzeitarbeit.

Die Arbeitszufriedenheit von Teilzeitbeschäftigten ist signifikant höher als die von Vollzeitkräften.[2] Begründet wird dies damit, dass Teilzeitkräfte weit eher als Vollzeitkräfte zu Vereinbarungen kommen, die ihren Wünschen gerecht werden.

Den Arbeitnehmern ermöglicht Teilzeitarbeit, die Bedürfnisse von Familie und Beruf zu harmonisieren. Rund drei Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen wünschen sich keine Vollzeitstelle. Die gewählte Form der Erwerbstätigkeit entspricht ihren beruflichen wie privaten Vorstellungen. Lediglich vier Prozent der Teilzeitbeschäftigten geben an, nur deshalb teilzeittätig zu sein, weil eine Vollzeitstelle nicht zu finden ist.[3]

Die Arbeitszufriedenheit prägt sich insbesondere in wesentlich geringeren Fehl...

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