Neben der zeitversetzten Dynamisierung der Entgelttabellen im TVöD-S wurde mit Blick auf das Dauerzinstief ein weiterer kostenkompensierender Effekt durch die Absenkung der Sparkassensonderzahlung (garantierter Anteil) vereinbart. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung wird zweimal um je 7 Prozentpunkte, und zwar
- im Jahr 2021 auf 81,77 Prozent und
- im Jahr 2022 auf 74,77 Prozent
abgesenkt.
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