Im Paket der Entlastungsmaßnahmen für die Sparkassen wegen der andauernden Null-/Minuszinspolitik der EZB ist u. a. vorgesehen, dass die Tabellenentgelte im TVöD-S erst später und in drei statt zwei Schritten erhöht werden. Das für den TVöD allgemein ab April 2022 bei der VKA geltende Niveau wird hier erst im Dezember 2022 erreicht. Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü sowie dynamisierten Zulagen werden

  • ab Juli 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro,
  • ab Juli 2022 um weitere 1,0 Prozent und
  • ab Dezember 2022 um weitere rund 0,79 Prozent

erhöht.

Mit dem drei Monate später greifenden zweiten Erhöhungsschritt wird noch nicht das Niveau des TVöD im Übrigen erreicht. Erst mit dem dritten Erhöhungsschritt ab Dezember 2022 gilt für den Sparkassen-Bereich die allgemeine Entgelttabelle, die in den anderen Sparten des TVöD bereits seit April 2022 gilt. Rechnerisch beträgt der letzte Anpassungsschritt aufgrund des Zinseszinseffekts durchschnittlich 0,792 Prozent. Soweit für die Dynamisierung von Entgeltbestandteilen auf maßgebliche Prozentsätze abgestellt werden muss, wurde dieser Prozentsatz für den Erhöhungsschritt ab dem 1. Dezember 2022 auf 0,8 Prozent festgelegt.

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