Als weitere "soziale Komponente" neben der nach Entgeltgruppen gestaffelten Corona-Sonderzahlung und der Mindesterhöhung der TVöD-Tabellen im April 2021 (50 Euro) wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 im Bereich der VKA ab 2022 um insgesamt 5 Prozentpunkte auf 84,51 Prozent erhöht. Die zusätzliche Erhöhung der Jahressonderzahlung betrifft auch die vergleichbaren Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage S) und in der Pflege (Anlage E).

Im Tarifgebiet Ost wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 zeitversetzt erhöht: Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wegen der in der Lohnrunde 2018 vereinbarten Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung im Jahr 2022 ohnehin eine deutliche Erhöhung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost erfolgt. Die Jahressonderzahlung für die genannten Entgeltgruppen beträgt im Tarifgebiet Ost im Jahr 2022 mithin 81,51 Prozent und steigt ab 2023 auf 84,51 Prozent eines Monatstabellenentgelts.

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