Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 war es erklärtes Ziel der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes, das in den alten Bundesländern geltende Tarifrecht schnellstmöglich auch auf die neuen Bundesländer zu übertragen.

Dies wurde durch den Abschluß des BAT-Ost vom 10.12.1990 eingeleitet und mit den Änderungstarifverträgen Nummern 1–10 zum BAT-Ost fortgesetzt.

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