Während der Schulzeit an allgemeinbildenden Schulen wird häufig ein Praktikum (meistens 1 bis 2 Wochen) bei privaten oder staatlichen Arbeitgebern durchgeführt. Durch dieses Praktikum kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Als Beschäftigung gelten solche Praktika ebenfalls nicht, da während dieser "Schnupperwochen" keine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen erworben werden, sondern lediglich ein erster Eindruck der Arbeitswelt gewonnen wird. Dieses Praktikum ist als Gegenstand des schulischen Unterrichts zu verstehen (Projektwochen). Sozialversicherungspflicht kommt also nicht zustande.

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