Das Sterbegeld ist in einer Summe auszuzahlen. Es darf nicht in mehreren Raten gezahlt werden, jedoch wäre in Ausnahmefällen eine Aufteilung an mehrere Berechtigte zugelassen. Der Sterbegeldanspruch wird mit Ablauf des Sterbetages fällig. Damit beginnt auch die Ausschlussfrist des § 70 BAT zu laufen. Beim Kostensterbegeld ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem nach dem Sterbetag die Aufwendungen entstehen.

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