Da – bezogen auf das Tarifgebiet Ost – die Bemessungssatzanpassung auf 100 % der TVöD-Entgelte vom 1.1.2008 an nur die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 umfasst hat, war wegen der Beschäftigten, die höher als in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert sind, eine zusätzliche Entgelttabelle für das Tarifgebiet Ost erforderlich, die in den Entgeltgruppen S 15 bis S 18 unter Zugrundelegung des Bemessungssatzes von 97 % entsprechend niedrigere Tabellenwerte ausweist.

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