In einem sog. Termingespräch ist am 8.10.2008 verabredet worden, die am 31.3.2008 getroffene Vereinbarung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen.

Die Tarifverhandlungen sind am 15.12.2008 fortgesetzt worden. Bei dieser Gelegenheit haben Arbeitgeber und Gewerkschaften betont, dass sie die Vereinbarung einer Entgeltordnung sowie – ohne Präjudizwirkung – die übergangsweise Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst anstreben. Es ist verabredet worden, die Verhandlungen zur Entgeltordnung und zum Sozial- und Erziehungsdienst parallel zu führen.

Die Tarifverhandlungen sind am 20.1.2009 fortgesetzt worden. Es handelte sich dabei um die Auftaktveranstaltung der Tarifverhandlungen zur übergangsweisen Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Gewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben bei dieser Gelegenheit der VKA ein Forderungspapier übergeben. Sie haben hierzu erklärt, die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst neu und abschließend regeln zu wollen. In dem Gewerkschaftspapier ist u. a. Folgendes gefordert worden:

  • Kinderpflegerinnen    Entgeltgruppe 7 
  • Erzieherinnen    Entgeltgruppe 9 
  • Sozialarbeiter/Sozialpädagogen    Entgeltgruppe 10

Die Gewerkschaften haben am 20.1.2009 außerdem erstmals (mündlich) eine Vereinbarung tariflicher Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz gefordert. Dies ist von der VKA unter Hinweis auf den Verhandlungsauftrag, der sich aus dem Einigungspapier vom 31.3.2008 sowie der Verhandlungsabsprache vom 15.12.2008 ergibt, zurückgewiesen worden.

Begleitet waren die Verhandlungen zunächst von bundesweiten Warnstreiks am 6.5.2009 sowie anschließend von punktuellen Streiks, die sich bis Juli 2009 hingezogen haben.

Erst in einem letzten Verhandlungsmarathon, der sich ohne Unterbrechung vom 23.7. bis 27.7.2009 hingezogen hat, konnte in den zuletzt noch streitigen Fragen, die sowohl das Entgelt und die Eingruppierung als auch den Gesundheitsschutz betrafen, ein Durchbruch erzielt werden, der in das sog. Einigungspapier vom 27.7.2009 mündete. Das Einigungspapier enthält umfangreiche Regelungen

  • zum Entgelt,
  • zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst,
  • zum betrieblichen Gesundheitsschutz.

Die Neuregelungen betreffen den TVöD, den Besonderen Teil Verwaltung (BT-B), den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) und den TVÜ-VKA. Als Inkrafttreten für alle Neuregelungen ist der 1.11.2009 vereinbart worden.

In dem Einigungspapier vom 27.7.2009 hatten die Tarifvertragsparteien eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 21.8.2009 vereinbart. Dies beruhte insbesondere darauf, dass die Gewerkschaft ver.di eine Mitgliederbefragung durchführen wollte und zudem eine Urabstimmung über die Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen einleiten musste. Das Einigungspapier hat die Zustimmung der Beschlussgremien aller Tarifvertragsparteien gefunden. Bei der Gewerkschaft ver.di haben im Rahmen der Urabstimmung 55 % der Mitglieder dem Tarifabschluss zugestimmt. Bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die ebenfalls am Verhandlungstisch gesessen hat, haben sich 84 % der Mitglieder für den Tarifabschluss ausgesprochen.

Aufgrund dieser Erklärungsfrist haben die sog. Redaktionsverhandlungen erst am 31.8.2009 begonnen. Unter Redaktionsverhandlungen verstehen die Tarifvertragsparteien die Verhandlungen zur tarifvertraglichen Umsetzung eines Tarifabschlusses, bei dem zumeist nur Eckpunkte und ganz selten abschließende Tariftexte formuliert werden. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten die Redaktionsverhandlungen erst am 14.10.2009 einvernehmlich abgeschlossen werden; erst an diesem Tag wurden die letzten noch offenen Streitpunkte geklärt.

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