Denkbar ist auch, dass sich die Behörde einerseits, der betreffende Angestellte andererseits schadenersatzpflichtig machen. Wenn in o. g. Beispiel sich der Verdacht nicht erhärtet und das Gewerbeuntersagungsverfahren schließlich eingestellt wird, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen der Firma. Ob dies nach Grund und Höhe beweisbar ist, ist Frage des Einzelfalles.

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