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Neben den Leistungen der Projektförderung können grundsätzlich auch in den Inklusionsbetrieben individuelle Leistungen erbracht werden, wie sie die Ausgleichsabgabeverordnung für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen vorsehen, jedoch nur insoweit, als sie durch Leistungen der Projektförderung nicht abgedeckt sind. Zu den möglichen Leistungen gehören auch Eingliederungszuschüsse nach SGB III.

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