Rz. 1a

Die Vorschrift bestimmt einen Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit.

Der Begriff der Mehrarbeit wird vor allen Dingen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgefüllt, wie zahlreiche Entscheidungen belegen;

BAG, Urteil v. 3.12.2002, 9 AZR 462/01 und Urteil v. 21.11.2006, 9 AZR 176/06.

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