Arbeit ist nicht im physikalischen Sinn (Arbeit = Kraft x Weg), sondern im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen. Sie ist somit jede Betätigung oder jedes Verhalten, das zur Befriedigung eines Bedürfnisses dient und im Wirtschaftsleben als Arbeit angesehen wird. Es kann sich hierbei um eine geistige oder körperliche Betätigung niederer oder höherer Art handeln. Deshalb leisten auch ein Malermodell oder eine Artistin, die über ein Seil getragen wird, Arbeit, denn es müssen zumindest psychische Hemmnisse überwunden werden.[1]

Auch die Arbeitsbereitschaft gehört zur Arbeit. Sie setzt nämlich eine bestimmte Leistung, d.h. die "wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung"[2] voraus.

Das Bedürfnis, das durch die Arbeit befriedigt werden soll, darf nicht bloßer Selbstzweck sein (z.B. spielerische oder sportliche Betätigung), es geht vielmehr um einen Fremdbedarf, der gedeckt werden soll (d.h. Fußballtrainer, sonst. Trainer, Sportlehrer etc. leisten Arbeit).

[1] Schaub AH § 8 II.1., S. 29.

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