Es darf bei Bahnreisen allgemein die 1. Klasse benutzt werden.

Bei Flugreisen ist die Benutzung der Business- oder einer vergleichbaren Klasse gestattet, ausgenommen Flüge innerhalb Europas (hier ist die Touristen- oder Economyklasse verbindlich, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 BRKG) und Flüge, für die die oberste Dienstbehörde insbesondere wegen der Flugdauer eine abweichende Regelung getroffen hat (§ 2 Abs. 2 ARV).

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