Auf die für Dienstreisen maßgebenden Begriffe und Besonderheiten wird unter dem Stichwort Dienstreise (§ 17 Abs. 2 BAT), der häufigsten Form einer Reise mit Anspruch auf Reisekostenvergütung, zusammenfassend eingegangen. Dort sind besonders Informationen enthalten über
- die anspruchsberechtigten Angestellten
- den Dienstort
- das Dienstgeschäft
- Einstellungsreisen sowie Fortbildungsreisen im ausschließlichen dienstlichen Interesse
- Dienstgänge
- den Unfallschutz bei Dienstreisen
- die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
- die Arbeitszeit bei Dienstreisen
- Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen
Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich deshalb vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen.
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