Auf die für Dienstreisen maßgebenden Begriffe und Besonderheiten wird unter dem Stichwort Dienstreise (§ 17 Abs. 2 BAT), der häufigsten Form einer Reise mit Anspruch auf Reisekostenvergütung, zusammenfassend eingegangen. Dort sind besonders Informationen enthalten über

  • die anspruchsberechtigten Angestellten
  • den Dienstort
  • das Dienstgeschäft
  • Einstellungsreisen sowie Fortbildungsreisen im ausschließlichen dienstlichen Interesse
  • Dienstgänge
  • den Unfallschutz bei Dienstreisen
  • die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
  • die Arbeitszeit bei Dienstreisen
  • Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich deshalb vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen.

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