Soweit Arbeitnehmer nur während der geregelten Pausenzeiten rauchen, entsteht kein Problem.

Oftmals werden aber Raucher ihren Arbeitsplatz verlassen und rauchen gehen. Ist durch betriebliche Regelungen der zugelassene Rauchplatz weit entfernt, so wird Arbeitszeit verloren gehen. Es besteht kein Anspruch auf Bezahlung der "Rauchzeit" als Arbeitszeit. Diesen Grundsatz betrieblich umzusetzen, ist schwierig.

Eine individuelle Regelung, die Dokumentation der Rauchpause durch den Arbeitnehmer selbst, bedarf einer sehr aufwändigen Kontrolle. Der Schutz der Privatsphäre wirft hier weitere Fragen auf. Die Rechtsprechung wird zu diesem Punkt weiter zu verfolgen sein.

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