Mit der Möglichkeit weitreichender Rauchverbote innerhalb von Dienstgebäuden werden zukünftig neue Probleme entstehen.

5.4.1 Besprechungstermin im Raucherzimmer

Sind Dienstbesprechungen erforderlich, so können diese nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer im Zimmer eines rauchenden Kollegen durchgeführt werden. Hierarchien und Gepflogenheiten werden ebenso wenig wie kurzfristiges Lüften und der Verzicht auf das Rauchen während der Besprechung helfen.

5.4.2 Erfüllen der Arbeitszeit trotz Rauchpause

Soweit Arbeitnehmer nur während der geregelten Pausenzeiten rauchen, entsteht kein Problem.

Oftmals werden aber Raucher ihren Arbeitsplatz verlassen und rauchen gehen. Ist durch betriebliche Regelungen der zugelassene Rauchplatz weit entfernt, so wird Arbeitszeit verloren gehen. Es besteht kein Anspruch auf Bezahlung der "Rauchzeit" als Arbeitszeit. Diesen Grundsatz betrieblich umzusetzen, ist schwierig.

Eine individuelle Regelung, die Dokumentation der Rauchpause durch den Arbeitnehmer selbst, bedarf einer sehr aufwändigen Kontrolle. Der Schutz der Privatsphäre wirft hier weitere Fragen auf. Die Rechtsprechung wird zu diesem Punkt weiter zu verfolgen sein.

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