Auch können unter Federführung der Personalvertretung Dienstvereinbarungen geschlossen werden (§ 73 LPersVG BW; § 73 BPersVG). Gleiches gilt für den Betriebsrat und den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.

Durch eine Dienstvereinbarung kann ein generelles Rauchverbot eingeführt werden. Ein einfacher Unterstand außerhalb des Dienstgebäudes genügt, um den Rauchern eine Möglichkeit zur Entfaltung ihrer persönlichen Freiheit zu belassen.[1]

[1] BAG, Urt. v. 19.01.1999 – 1 AZR 499/98 Pressemitteilung des BAG 2/99.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge