Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer vereinbart vom 1.1.2023 an Altersteilzeitarbeit im Blockmodell für 4 Jahre. Als Beginn der Freistellungsphase ist der 1.1.2025 vorgesehen. Im Kalenderjahr 2024 besteht eine längere Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung werden vom 1.4.2024 bis zum 31.7.2024 dem Wertguthaben keine Leistungen zugeführt.

Welche Auswirkungen hat die Arbeitsunfähigkeit auf den Beginn der Freistellungsphase?

Ergebnis

Zu Beginn der Altersteilzeit waren 24 Monate Arbeitsphase und 24 Monate Freistellungsphase vereinbart. Der Zeitraum der Krankengeldzahlung ohne Zuführung von Leistungen in das Wertguthaben verringert die Arbeitsphase um 4 auf 20 Monate.

Die Arbeitsphase wird um 2 Monate bis zum 28.2.2025 verlängert und beträgt dadurch 22 Monate. Durch den verschobenen Beginn der Freistellungsphase auf den 1.3.2025 verringert sich diese entsprechend auf ebenfalls 22 Monate.

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