Sachverhalt

Ein Arbeitgeber stellt eine Aushilfskraft auf Minijob-Basis unbefristet ein, mit einem monatlichen Verdienst von 538 EUR. Die Mitarbeiterin übt keine weitere Beschäftigung aus. Sie ist verheiratet, hat Steuerklasse V und ist familienversichert.

Welche Möglichkeiten bestehen bezüglich der Versteuerung und welche ist die günstigste?

Ergebnis

Die Besteuerung kann nach den ELStAM erfolgen oder nach den Regelungen für Minijobber mit 2 % Pauschsteuer. Im Beispiel ist die Versteuerung nach den ELStAM nicht zu empfehlen, da die Lohnsteuer mit ca. 50 EUR verhältnismäßig hoch ausfällt. Außerdem wäre der Arbeitslohn dann bei der Einkommensteuer-Veranlagung zu berücksichtigen, was bei pauschal besteuertem Arbeitslohn nicht erfolgt.

Der Arbeitgeber kann die pauschale Lohnsteuer (10,76 EUR) auf den Arbeitnehmer abwälzen. In diesem Fall ist es für die Arbeitnehmerin günstiger, die Pauschalsteuer zu übernehmen als sich nach Steuerklasse V besteuern zu lassen.

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