Personalvertretung ist ein Oberbegriff für die Beschäftigtenvertretungen bei den Dienststellen.[1] Zur Personalvertretung zählen (örtlicher) Personalrat, Gesamtpersonalrat, Ausbildungspersonalrat, Bezirkspersonalrat usw. Der (örtliche) Personalrat ist die Vertretung der bei der Dienststelle Beschäftigten. Er ist zuständig für alle ihm im Gesetz zugewiesenen Beteiligungsangelegenheiten. Weitere Voraussetzung ist, daß der Leiter der Dienststelle insoweit überhaupt Entscheidungsbefugnisse hat.

[1] Die Terminologie ist weder im Gesetz noch im Sprachgebrauch einheitlich. Anstelle von Personalvertretung wird häufig vom Personalrat gesprochen.

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